Dienstag, 08. Oktober 2024

Der Fall

Vorläufiger Gläubigerausschuss der Windreich GmbH bestellt - RA Klaus Nieding vertritt die Interessen der Anleihegläubiger

Frankfurt, 12. September 2013 – Mit Beschluss der Amtsgerichts Esslingen vom 11.09.2013 wurde Rechtsanwalt Klaus Nieding als Vertreter der Anleihegläubiger in den Vorläufigen Gläubigerausschuss im Insolvenzantragsverfahren der Windreich GmbH bestellt. Damit vertritt der Kapitalanlagerechtler die Interessen der Anleihegläubiger in Höhe des Nominalwertes der beiden Emissionen von insgesamt 125 Millionen Euro. Die Windreich GmbH hatte in den Jahren 2010 und 2011 zwei Anleihen begeben, eine 6,500%-Anleihe (WKN:A1CRMQ) über ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro sowie eine 6,500%-Anleihe (WKN: A1HRV3) mit einem Volumen von 75 Millionen. Auch hat sie eine 6,75% Anleihe (WKN:A1CRMR5) über ein Volumen von ursprünglich 50 Millionen begeben, wovon jedoch nur 22,6 Millionen im Eigenbestand  und rund 2.6 Millionen ausstehend sind.

„Ich freue mich auf die mir anvertraute Aufgabe, die Interessen der Anleihegläubiger bereits in diesem frühen Stadium vertreten zu können. Ich erwarte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gläubigerausschuss und Unternehmensführung sowie dem Sachwalter, Herrn Kollegen Blümle“, erklärte Nieding.

Aufgabe des Vorläufigen Gläubigerausschusses wird es sein, bei allen wichtigen Entscheidungen im Eröffnungsverfahren mitzuwirken und den Sachwalter bei der Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen. Der Vorläufige Gläubigerausschuss hat sich über den Gang der Geschäfte zu unterrichten sowie die Bücher und Geschäftspapiere einzusehen und den Geldverkehr und -bestand zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. „In diesem frühen Stadium werden die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung gestellt. Umso wichtiger ist es, dass auch die Interessen der Anleihegläubiger in diesem Verfahrensabschnitt prominent Gehör finden“, so Nieding weiter.

Der Vorläufige Gläubigerausschuss ist eine erst 2012 durch die Insolvenzrechtsreform eingeführte vorläufige Maßnahme, deren Ziel es unter anderem war, die Rechte der Gläubiger zu stärken.

Klaus Nieding hat bereits in prominenten Fällen wie WGF, Solar Millennium, Gold-Zack und Gontard&MetallBank als Gemeinsamer Vertreter von Anleiheinhabern die Interessen geschädigter Anleger erfolgreich vertreten und vertritt diese auch weiterhin. Bei dem Debt-to-Equity-Swap der Augusta Technologie AG war Klaus Nieding für die Anleihegläubiger im Rahmen der Sanierung ebenfalls erfolgreich tätig. In diesem Fall wurde Anleihekapital in Aktienkapital umgewandelt, um so die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu reduzieren.



Die Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth rät daher betroffenen Anleihegläubiger dringend dazu, ihre Interessen zu bündeln und eine Gläubigerversammlung einzuberufen.
Bitte registrieren Sie sich hierzu unter folgendem Link.

Sollten Sie bereits vorab Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Klaus Nieding | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10 | 60486 Frankfurt | Germany

Tel.: +49-69-238538-0
Fax: +49-69-238538-10

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PRESSE

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13.09.2013 - Handelsblatt
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10.09.2013 - Handelsblatt
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20.04.2013 - Börsen Zeitung
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25.03.2013 - The Wall Street Journal
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19.03.2013 - Pressemitteilung
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